Änderung Meldegesetz - Immobilien Höttges

Direkt zum Seiteninhalt
Aktuelles
Änderung MELDEGESETZ zum 01. November 2016

Weil die erst vor einigen Monaten in Kraft getretene Vermieterbescheinigung mit hohen Aufwand verbunden ist, soll sie im Fall einer Abmeldung wieder wegfallen.

Vorgesehene Änderungen:

Es soll die Pflicht des Vermieters, dem Mieter den Auszug zu bescheinigen, entfallen, so dass Vermieter nur noch beim Einzug eine Bestätigung ausstellen müssen.

Sind Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch, so soll zukünftig nur der Name des Eigentümers, nicht aber dessen Anschrift genannt werden müssen. Weiterhin angegeben werden müssen Name und Anschrift des Wohnungsgebers.

Ab November 2016 gilt voraussichtlich die neue Regelung...

Rechtlicher Hinweis: Dieser Newsbericht wurde nach bestem Wissen  erstellt. Er versteht sich aber nicht als Rechtsberatung im Einzelfall.  Eine Haftung ist somit ausgeschlossen.



Hat Ihnen dieser News-Beitrag gefallen?
Zurück zum Seiteninhalt